Stromlexikon
Einspeisevergütung
Wer Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle (z.B. Windenergie oder Solarstrom) in das öffentliche Netz einspeist, hat gesetzlichen Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Eingeführt wurde sie, um den Bau von Solaranlagen und anderen regenerativen Energiequellen zu fördern. Die genaue Höhe der Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die Förderung wird für 20 Jahre garantiert, ist für neue Anlagen aber inzwischen mehrfach gekürzt worden.
Die Umlage nach dem EEG wird durch die Stromanbieter auf alle Stromverbraucher umgelegt, weswegen alle Kunden diese Förderung bezahlen. Dieser Umstand wird von Verbraucherschützern aufgrund des geringen Anteils der erneuerbaren Energien an der Gesamtstromerzeugung kritisiert. Die Einspeisevergütung dient Stromanbietern oft als Argument für eine Anhebung ihrer Strompreise.
Die Umlage nach dem EEG wird durch die Stromanbieter auf alle Stromverbraucher umgelegt, weswegen alle Kunden diese Förderung bezahlen. Dieser Umstand wird von Verbraucherschützern aufgrund des geringen Anteils der erneuerbaren Energien an der Gesamtstromerzeugung kritisiert. Die Einspeisevergütung dient Stromanbietern oft als Argument für eine Anhebung ihrer Strompreise.
