Stromlexikon
Grundlast
Als Grundlast wird die Belastung des Stromnetzes bezeichnet, die innerhalb eines Tages nicht unterschritten wird. Für die Deckung des Strombedarfs in der Grundlast werden sogenannte Grundlastkraftwerke betrieben, die sicherstellen sollen, dass der Dauerverbrauch in Privathaushalten und Gewerbebetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen stets gewährleistet ist. Reicht die Leistung der Grundlastkraftwerke nicht aus, können kurzfristig Mittel- und Spitzenlastkraftwerke zugeschaltet werden. Liegt die Grundlast unter der eingeschätzten Leistung, kann im Gegenzug die überschüssige Energie mit Hilfe von Pumpspeicherkraftwerken oder anderen Energieverbrauchern aus dem Stromnetz abtransportiert werden.
