Stromlexikon
Mindestvertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit bezeichnet die Zeitspanne, über die ein zwischen Stromanbieter und Kunde geschlossener Vertrag läuft, ohne gekündigt werden zu können. Die Mindestvertragslaufzeit kann je nach Stromanbieter und Tarifmodell extrem unterschiedlich ausfallen. Am verbreitetsten sind Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr; doch auch Angebote mit kürzeren und längeren Laufzeiten sind möglich. Solche Mindestvertragslaufzeiten sind oft Bestandteil bestimmter Spezialangebote (z.B. Bonusprogramme) und sollten daher vom Kunden bei Vertragsabschluss mit berücksichtigt werden. Über lange Zeit hinweg an einen Stromanbieter gebunden zu sein, ist selten vorteilhaft, da in der Zwischenzeit nicht zu einem günstigeren Versorger gewechselt werden kann.
Bei einem Wechsel des Stromanbieters sollte man zunächst immer die Mindestvertragslaufzeit des aktuellen Versorgers beachten, um keine unnötigen Wartezeiten zu haben. Bei einer Erhöhung der Strompreise gilt allerdings ein Sonderkündigungsrecht, bei dem der Kunde sich nicht an die Mindestvertragslaufzeit halten muss.
Bei einem Wechsel des Stromanbieters sollte man zunächst immer die Mindestvertragslaufzeit des aktuellen Versorgers beachten, um keine unnötigen Wartezeiten zu haben. Bei einer Erhöhung der Strompreise gilt allerdings ein Sonderkündigungsrecht, bei dem der Kunde sich nicht an die Mindestvertragslaufzeit halten muss.
