Stromlexikon
 

Mindestvertragslaufzeit - einfach erklärt

 
Unter einer Mindestvertragslaufzeit versteht man die Zeit, über die ein Vertrag zwischen Kunde und Anbieter läuft, ohne in der Zwischenzeit gekündigt werden zu können. In Stromlieferverträgen mit Mindestvertragslaufzeit sind alle Vertragsbedingungen festgelegt, die für die Stromlieferung relevant sind. Die Laufzeiten sind unterschiedlich und können je nach Stromanbieter und angebotenem Tarif variieren. Üblich sind Mindestvertragslaufzeiten von einem Jahr, aber auch kürzere oder längere Laufzeiten sind möglich. Oft sind solche Verträge an bestimmte Bonusprogramme oder Strompreise gebunden, um sie für den Kunden attraktiv zu machen. Für die meisten Kunden ist dennoch ein Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit besser, da man so schneller auf Veränderungen am Strommarkt reagieren und den Stromanbieter wechseln kann, wenn ein anderer Versorger bessere Konditionen bietet. Bei einem Wechsel des Stromanbieters muss also immer die Mindestvertragslaufzeit des laufenden Vertrages berücksichtigt werden. Auch bei einem Umzug ist der Kunde weiterhin an den laufenden Vertrag gebunden. Aber es gibt auch Wege, ein solches Vertragsverhältnis früher zu beenden: Im Falle einer Strompreiserhöhung gilt fast immer ein Sonderkündigungsrecht für den Stromkunden.
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